Konzept: Therapeutisches Kinder- und Jugendheim Struxdorf

| 1. Vorwort | |||||||||||
Die Annahme des Kindes mit all seinen Stärken und Schwächen ist Voraussetzung zum Gelingen unserer pädagogischen Arbeit. Durch fachliches Einwirken auf die in der Einrichtung lebenden und die durch unsere Arbeit mit uns in Berührung kommenden Menschen (z.b. Eltern/Angehörige) werden Prozesse initiiert, die einen Abbau dysfunktionaler Verhaltens- und Erlebensweisen ermöglichen. Die individuellen Stärken und Ressourcen werden aktiviert, um so einen Entwicklungs- und Wachstumsprozess einzuleiten, der individuelle Selbständigkeit, Autonomie, Selbstentfaltung, Lebensgestaltung und Kreativität der jungen Menschen anstrebt und zulässt. Dieses Handeln ist geprägt von einer humanistischen Grundeinstellung, wie sie das Leitbild, der Interessengemeinschaft Kleine Heime und Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. beschreibt. Hieraus leiten wir für uns eine prinzipiell positive, wertschätzende und akzeptierende Einstellung zum Menschen in seiner Ganzheit ab. Bestandteile dieser Sichtweise sind im Besonderen die jeweiligen Biographien der jungen Menschen, sowie die Arbeit und Reflexion mit der Herkunftsfamilie und dem neuen Lebenssystem in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die Haltung des Pädagogen, der in der Heimerziehung tätig ist, sollte geprägt sein von Ganzheitlichkeit, das Handeln und Denken soll lösungsorientiert, interdisziplinär, alltagstauglich, familienaktivierend, empathisch und impulsgebend. |
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| 2. Die Indikation für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen | |||||||||||
Aus welchen Gründen kommen heute Kinder und Jugendliche in Heime und sonstige Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe? Kinder und Jugendliche leben heute in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen (Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen), wenn sie aus sehr unterschiedlichen Gründen in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht leben können, wollen oder dürfen. Sie bringen bei der Aufnahme ihre eigene individuelle Lebensgeschichte mit. Bisweilen werden traumatische Lebenserfahrungen, lang andauernde Frustrationen und Erziehungsdefizite erst im Laufe des „Heimlebens" erkennbar. |
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| 3 . Allgemeine Zielsetzung | |||||||||||
Unsere Einrichtung bietet Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer wachsenden Fähigkeiten, ihrer Stärken und Ressourcen, unter Einbindung ihrer Lebenswelt und ihren Störungen in der Entwicklung, die Rahmenbedingungen für eine fördernde und positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Individualität. Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dieses mit besonderen pädagogischen und ggf. therapeutischen Angeboten oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsangeboten zu verbinden. |
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| 4. Erziehungsstil | |||||||||||
Die Kinder werden in einer koedukativen Gruppe, in für sie überschaubaren, therapeutisch-heilpädagogischem Milieu, getragen von verlässlichen und konstanten Bindungen, versorgt, betreut und erzogen. Unsere Pädagogik richtet sich nach den Fähigkeiten und Stärken, sowie nach den individuellen Störungen in der Entwicklung und Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder und Jugendlichen. Kontinuität und Zuverlässigkeit sind wesentliche Bestandteile in der Arbeit und Begegnung mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein strukturierter Tagesablauf unter Einbindung von immer wiederkehrenden Ritualen soll ein gemeinsames Leben und Erleben ermöglichen, welche die Basis für eine vertrauensvolle, einschätzbare und eine gegenseitig akzeptierende Beziehung bilden. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Einrichtung. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet und dem Kind oder Jugendlichen wird komplementär ein pädagogisches - therapeutisches Wirkungsfeld geboten, das die Natur des Kindes aufnimmt, Ressourcen aufdeckt und fördert. Das Setzen und Durchsetzen von Grenzen, aber auch das Respektieren von Freiräumen, Entfaltung und Entwicklung, in denen das Neuerlernte entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt und vertieft werden kann, ist Bestandteil unserer Pädagogik. |
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Grundvoraussetzungen für unsere Arbeit sind:
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| 5. Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen | |||||||||||
Ein Platz im Therapeutischen Kinder- und Jugendheim bietet alle notwendigen Grundleistungen: |
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| 6. Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen | |||||||||||
Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden. |
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| 7. Gesetzliche Grundlage | |||||||||||
ine Besonderheit dieser Einrichtung ist die Abdeckung sowohl des SGB VIII als auch des SGB XII Bereiches durch den §53 SGB XII. Der § 27 SGB VIII ist die zentrale Grundnorm für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen. Dabei wird der in §§ 28-35 enthaltene Katalog standardisierter Hilfearten angesprochen, nach denen Hilfe zur Erziehung insbesondere erbracht wird. Tatbestandvoraussetzung für den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ist zunächst, dass eine dem Wohl des Kindes oder eines Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Des Weiteren regelt der § 36 SGB VIII die Mitwirkung aller im Erziehungsprozess relevanten Beteiligten. Weitere gesetzliche Grundlage bilden die §§ 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII, 19 (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) SGB VIII. |
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| 8. Zielgruppe | |||||||||||
Die Arbeit mit benachteiligten, sozial oder emotional deprivierten jungen Menschen in unserer Einrichtung geht davon aus, dass jeder junge Mensch zur Entwicklung einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit positive Bedingungen braucht, und dass jede/r Fähigkeiten hat und über Ressourcen verfügt, die er/ sie in die Gesellschaft einbringen kann. Die Maßnahme ist notwendig oder geeignet, wenn |
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| 9. Ausschlusskriterien | |||||||||||
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn |
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| 10. Zielformulierung | |||||||||||
Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist komplexer und unüberschaubarer geworden. Vielfältigen Chancen stehen auf der anderen Seite immer mehr Risiken einer gelingenden Lebensführung gegenüber, die für einen nicht unerheblichen Teil benachteiligter junger Menschen zur Ausgrenzung, zu Nichtteilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben führen. Die Teilhabe aller jungen Menschen am sozialen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben sowie die Sicherung ihrer Beteiligung und Partizipation sind zentrale Herausforderungen unseres pädagogischen Handelns. |
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| 11. Ganzheitliche Förderung | |||||||||||
Durch ganzheitliche Förderung sollen alle Bereiche des Menschen angesprochen werden, dabei spielt die Persönlichkeit, sowie deren Stärken und Ressourcen eine wichtige Rolle. Der Alltag im Therapeutischen Kinder- und Jugendheim ist geprägt durch eine auf den individuellen Einzelfall abgestimmte Förderung. Durch eine hohe Verzahnung von Therapien und Angeboten erfolgt eine auf den Einzelfall angestimmte ganzheitliche Förderung: |
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Dieses bedeutet für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unserer Einrichtung:
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| 11.1 Erfolgserlebnisse vermitteln | |||||||||||
| Ganzheitliche Förderung beinhaltet gleichzeitig Erfolgserlebnisse zu vermitteln. Diese Erfolgserlebnisse sind wichtiger Bestanteil für die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Erfolgserlebnisse können das Streicheln des Hundes, weil das Kind seine Ängste überwindet, wie auch das Fahren mit dem Schulbus sein. Wichtige pädagogische Ziele: |
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| 12. Elternarbeit | |||||||||||
In der Elternarbeit ist es von größter Bedeutung, zwischen den Partnern, Eltern und Einrichtung, einen effektiven Informationsfluss sicher zu stellen. Wichtig ist uns hierbei die Kontaktpflege, die ein markanter Bestandteil der Elternarbeit erst dann ist, wenn sie zielgerichtet und methodisch planvoll orientiert ist. Solche Kontakte erfolgen durch: |
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Verantwortungsübernahme darf nicht nur in abstrakter, langfristiger Form geschehen, sondern muss in konkreten Hier- und Jetzt-Situationen anwendbar sein. Die aktiven Besuchstage der Eltern vor Ort werden als Vorbereitung darauf gesehen, die Kinder oder Jugendlichen an Wochenenden zu beurlauben. Die Vorbereitung dient dem Zweck, dass bei Besuchen des Kindes im Ursprungsmilieu nicht wieder alte Verhaltensmuster auf beiden Seiten auftreten, sondern durch die vorherige Interaktion mit dem Kind in der Einrichtung, neue Lösungsmodelle eingeübt werden. Wenn sich die Familie und das Kind nach einer gewissen Interaktionseinübungsphase sicher fühlen, dann werden Termine für eine regelmäßige Beurlaubung des Kindes abgesprochen. Diese Beurlaubungen erfüllen den Zweck, dass Eltern und Kinder ohne die früheren Belastungen lernen, miteinander umzugehen und eine neue entspannte Kommunikationsstruktur aufbauen können. |
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| 13. Schule und Beruf | |||||||||||
Neben der Familie ist für Kinder und Jugendliche im Schulalter die Schule der wesentliche Lebensort, in dem wichtige Sozialisationsprozesse stattfinden und über künftige Lebensperspektiven mitentschieden wird. Kinder und Jugendliche, auch in unserer Einrichtung, haben ausgeprägte schulische Schwierigkeiten: Schulversagen, Leistungsverweigerung, permanentes Stören während des Unterrichtes, Schulangst und -frustration. Ein gravierender Punkt ist die Herstellung der Schulfähigkeit bei vielen Kindern und Jugendlichen. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Kinder und Jugendliche vor Ort in der Schule zu begleiten, Lehrergespräche zu führen und soziale Integration zu leisten. Diese Maßnahme wird zusätzlich unterstützt und gestützt durch: |
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Bei einem schulunfähigen Kind oder Jugendlichen begleiten wir als Regelleistung den Schüler zwei Monate, um eine Anfangsbasis für ein ggf. weiteres intensives Schul-Coaching vorzubereiten. Dadurch, dass unsere Einrichtung seit über 10 Jahren Vor-Ort-Schulbegleitung an Schulen anbietet, wurde ein sehr effektives, kollegiales Netzwerk zwischen den Lehrkräften und uns geschaffen. Das Herstellen der Schulfähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Praxis, um dem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, seine Sozial- und Bildungschancen wahrzunehmen und zu erhöhen. |
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| 14. Berufsvorbereitung | |||||||||||
Ein frühzeitiges Kennenlernen des Facettenreichtums der Berufswelt, gibt den Jugendlichen eine gewisse Orientierung und Sicherheit in ihrem Handeln. Wir integrieren gezielt die Jugendlichen in das regionale Berufsnetzwerk, um ihnen die Arbeitswelt näher zu bringen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Ressourcen in einer geplanten Tätigkeit auszutesten und zu vervollkommnen. Jugendliche werden motiviert, in den Ferien Praktika zu absolvieren, um eine gute Ausgangsbasis in der Bewerbungsphase zu haben. |
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| 15. Auf dem Weg zur Selbständigkeit | |||||||||||
| 15.1 Das Trainings-Wohnen | |||||||||||
In unserer Einrichtung durchlaufen Jugendliche auf dem Weg zum Betreuten Wohnen und somit zum eigenständigen Verpflegen und Haushalten eine Vorstufe, das Trainings-Wohnen. Die Wohnung befindet sich direkt im Haus, in der oberen Etage, mit eigener Küche und separatem Bad-Bereich. Die Jugendlichen werden noch relativ hochfrequentiert bei folgenden Aufgaben gecoacht: |
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Was wird damit erreicht?
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| 15.2 Das Betreute Wohnen in der Außenwohnung | |||||||||||
Jugendliche/ junge Erwachsene, die das Trainingswohnen sicher durchlaufen haben, sind bereit, ihre Selbständigkeit in einer Außenwohnung, die ca. 100 m vom Haupthaus entfernt ist, weiter auszubauen und zu festigen. Die Betreuungsdichte ist individuell den Jugendlichen angepasst, jedoch ist das Konzept darauf ausgelegt, dass die Jugendlichen durch Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme irgendwann in die vollständige Selbständigkeit entlassen werden sollen. Hauptaufgaben bei diesen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sind: |
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| 16. Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder nach § 19 SGBVIII | |||||||||||
Hilfe nach § 19 SGB VIII wird angeboten für Mütter/ Väter und deren Kinder. Voraussetzung hierfür ist, dass: |
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Diese Hilfe dient der Entwicklung, Förderung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Müttern und Vätern und damit auch ihrer Elternautonomie. Hierbei stehen der adäquate Umgang, das Versorgen und der positive Beziehungsaufbau zum Kind im Vordergrund. Während der Betreuung wird darauf hingewirkt, dass die Mütter oder Väter eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. Dieses Ziel, neben der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung, auch eine schulische oder berufliche Qualifikation anzustreben, ist für die Gesamtentwicklung von erheblicher Bedeutung, da diese Qualifikation häufig Voraussetzung dafür ist, dass das Ziel der Hilfe, die selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung, erreichbar wird. Folgende Leistungen werden angeboten: Elternbezogene Leistungen:
Kindbezogene Leistungen:
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| 17. Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung | |||||||||||
Die Reflektion und die permanente Auseinandersetzung mit der eigenen Disziplin, der Profession, ist die Grundvoraussetzung für ein wissenschaftlich fundiertes, praxisnahes sozialpädagogisches Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. Folgende Punkte stellen Qualitätssicherungsmerkmale dar: |
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Die Mitarbeit in Gremien und Interessensgemeinschaften ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Wichtig ist hierbei nicht nur der fachliche Austausch, sondern die gegenseitige vertrauensvolle Qualitätssicherung. Unsere Einrichtung ist aktives Gründungsmitglied der IKH e.V. Schleswig-Holstein und Mitglied in der AKSH e.V. |
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| 18. Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohl-Gefährdung | |||||||||||
(§ 8a SGBVIII) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Achtung, Unversehrtheit, Schutz, Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung. Die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Trägern der Hilfen zur Erziehung erfordert Klarheit bei der Aufgabenstellung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit und als Grundlage für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung stehen weiterhin das Leitbild der IKH, die IKH-Standards sowie einrichtungsinterne Konzepte und die darin beschriebenen Leistungen. Die IKH-Standards werden genutzt, um die Qualität der Dienste im Bereich der Erziehungshilfen zu sichern und zu entwickeln. Die fachliche Ausgestaltung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in unserem Ablaufverfahren mit der entsprechenden Risikoanalyse und Dokumentation (Anlagen) inhaltlich festgelegt. Das Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages stellt für die IKH-Mitglieder eine Ergänzung und Erweiterung der Qualitätsentwicklung in den einzelnen Einrichtungen dar. Das Jugendamt hat die Verantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und Aufgaben des SGB VIII. Dazu gehören die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts und die Realisierung des Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche bei Gefährdung ihres Wohls. Der Träger erbringt selbstständig Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Eltern auf Basis entsprechender Vereinbarungen mit dem Jugendamt. Die Leistungserbringung dient der Förderung der Entwicklung und der Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der jungen Menschen. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Sicherung des Wohles der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese Leistungen in Einrichtungen und durch Dienste des Trägers erbracht werden, kann nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen Jugendamt und Trägern gelingen. Die gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage, aus der Leistungsvereinbarung sowie aus der Trägervereinbarung und den hier dargestellten Verfahrensgrundsätzen. In den Verfahrensgrundsätzen sind die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung, die Verfahrenswege zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos und zum Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfe, ggf. einschließlich möglicher Hilfeleistungen des Trägers, konkret formuliert und werden in der entsprechenden Anlage dokumentiert. Kann durch den Träger eine Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen durch eigene oder Maßnahmen anderer nicht abgewendet werden, werden dem Jugendamt die gewichtigen Anhaltspunkte und ggf. bisher unternommenen Schritte mitgeteilt. Eine Risikoeinschätzung erfolgt unter Einbeziehung einer Fachkraft mit staatlich anerkannter Ausbildung und entsprechender Qualifikation (Fach- u. Fachhochschule, Universität) sowie einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Das Ablaufverfahren bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist als Anlage beigefügt. Die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in Anlage 1 der Trägervereinbarung (nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unserer Einrichtung) sowie in unserem Ablaufverfahren enthalten. |
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| 18.1 Ablauf bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohl- Gefährdung | |||||||||||
Ablauf bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung.Die Dokumentation1 der folgenden Punkte ist erforderlich! Die Leitung der Einrichtung ist umgehend zu informieren! |
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| 19. Schulen in der Umgebung | |||||||||||
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| 20. Alles auf einem Blick |
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Pädagogische Ziele:
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